Richtlinie über die Vergabe von Fördermitteln

I. Grundsätze der Förderung

Der Verein gewährt Zuschüsse im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Bezuschusst werden Maßnahmen des Denkmalschutzes und der Denkmalspflege, insbesondere Kosten der Instandsetzung, Erhaltung und Sicherung von Baudenkmälern sowie Maßnahmen an Gebäuden innerhalb eines Ensembles, soweit die Maßnahmen zur Erhaltung des schützenswerten Erscheinungsbildes des Ensembles oder des Stadtbildes erforderlich sind. Unser Hauptaugenmerk liegt auf der Bezuschussung von Immobilien die der Selbstnutzung bzw. Vermietung dienen. Bauträgerobjekte bzw. Objekte zum Weiterverkauf sind keine klassischen Förderobjekte.

II. Verfahren

1. Der Antrag auf Bezuschussung ist vor Beginn der Arbeiten oder Maßnahmen bei der Gemeinschaft „Stadtbild Coburg“ e. V. über das Online-Formular einzureichen.

2. Die voraussichtlich anfallenden Baukosten der denkmalpflegerischen oder sonstigen Sanierungsarbeiten sind durch Angebote von Fachfirmen, durch Kostenaufstellungen von Architekten, Kostenschätzungen, sowie aussagekräftigen Fotos innerhalb von 12 Monaten nach Antragstellung über den zur Verfügung gestellten Uploadlink nachzuweisen.

3. Zuschussempfänger sind ausschließlich die Eigentümer der Baudenkmäler.

4. Die Bedingungen und Auflagen des bauaufsichtlichen Genehmigungs- bzw. Erlaubnisbescheides müssen erfüllt werden.

5. Bei Aufnahme in das Förderprogramm erhält der Antragsteller eine sog. „Verpflichtungserklärung“. Die darin enthaltenen Auflagen sind während und nach der Durchführung der Maßnahme einzuhalten, andernfalls entfällt der Anspruch auf Förderung bzw. kann der bewilligte Betrag nachträglich zurückgefordert werden.

6. Nach Abschluss der Arbeiten, jedoch spätestens 36 Monate nach Bewilligung des Zuschusses, sind dem Verein die entsprechenden Schlussrechnungen vorzulegen, die für die bezuschusste Maßnahme tatsächlich entstanden sind. Nach Ablauf der Frist verfällt ein Anspruch auf die zuvor bewilligte Förderung durch die Gemeinschaft „Stadtbild Coburg“ e. V..

7. Sollte sich gegenüber den vorgelegten Kostenanschlägen eine wesentlich andere Bausumme ergeben, behält sich der Verein eine Anpassung (Erhöhung bzw. Kürzung) des zugesagten Zuschusses vor.

III. Zuschusshöhe, Entzug des Zuschusses

1. Die Vergabe von Fördermitteln liegt im Ermessen der Gemeinschaft „Stadtbild Coburg“ e. V. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung einer Förderung besteht nicht.

2. Für Maßnahmen entsprechend dieser Richtlinie werden Zuschüsse in freier Bestimmung durch das Auswahlteam bestehend aus dem Vorstand sowie externen Beratern gewährt. Auf Basis dieser Entscheidung wird Ihnen ein Bewilligungsbescheid zugesandt.

3. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Bedeutung und Wertigkeit des Baudenkmales und der Maßnahme im Sinne des Denkmalschutzes sowie der Stadtbildpflege, nach der Leistungsfähigkeit des Eigentümers, nach den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln und nach den voraussichtlich anfallenden Kosten der denkmalpflegerischen oder sonstigen Sanierungsmaßnahmen.

4. Die Bewilligung kann unter Auflagen erteilt werden, die im Bewilligungsbescheid festzulegen sind.

5. Der Zuschuss kann auch nachträglich noch versagt und entzogen oder zurückgefordert werden, wenn der Zuschussempfänger diesen zu Unrecht, insbesondere durch unzutreffende Angaben erlangt oder die Auflagen aus der Verpflichtungserklärung nicht erfüllt hat.

Coburg, 01.06.2024
Gemeinschaft "Stadtbild Coburg" e. V.
Ernstplatz 12 - 96450 Coburg