Finanzierungsprogramm der Gemeinschaft Stadtbild Coburg "Blühendes Coburg II“
1.1. Vorwort
In den 80er Jahren gab die Fa. BROSE uns für 5 Jahre insgesamt 1,5 Mio DM zur Renovierung von Gebäuden in Coburg. Dieses Programm nannten wir „Blühendes Coburg I“, wobei wir die Mittel in freier Form verteilen konnten.
Wir hofften auf eine Fortsetzung dieses großzügigen Programms; der damalige Baubürgermeister Eduard Reichardt gab sich neiderfüllt große Mühe, dieses Programm zu diffamieren. Dies ging bis zur Verleumdung des 1. Vorsitzenden Dr. Eidt, dem er Unterschlagung von eingenommenen Darlehenszinsen unterstellte. Das Verfahren endete mit einer Einstellung. Da aber das gesamte Programm von den Zeitungen ebenfalls nur zurückhaltend geschildert wurde, endete das Programm mit Ablauf der 5 Jahresfrist.
Im Jahre 2012 stand am Sonnabend vor Pfingstsonntag, dem 26.05.2012 in der Herrengasse in Flammen. Herr Stoschek erfuhr in der Nacht vom Wirt seiner Gaststätte „Goldenes Kreuz“ von der Katastrophe, rief noch in der Nacht seine Schwester Christine Volkmann an und vereinbarte mit ihr die Zahlung einer Soforthilfe von 5.000.000.00 €. E
ine Art Jury unter Leitung des damaligen 2. Bürgermeisters Norbert Tessmer verteilte unter Mitwirkung eines Mitarbeiters der Fa. Brose schnell und unbürokratisch 180.000,00 € an Brandopfer.
Diese gesamte zugesagte Summe wurde wegen der Brandversicherungen der Gebäude nicht voll benötigt.
Daher entschlossen sich Herrn Stoschek und Frau Volkmann, die restlichen Entschädigungen über eine Institution auszuzahlen, die schon länger gemeinnützig tätig war und ähnliches schon verwaltet hatte. Dies war wie in den 80er Jahren die Gemeinschaft Stadtbild Coburg e.V.
Nach Abschluss des Brand-Entschädigungsprogramms blieb ein Überschuss von ca. 4.000.000,00 €, die – wie vor 30 Jahren – von der Gemeinschaft Stadtbild Coburg e. V. zur Renovierung, Sanierung und nach dem ausdrücklichen Wunsch des Herrn Stoschek zur Verschönerung der Stadt Coburg eingesetzt werden sollten Einen Teilbetrag von 1 Mio € sollte zurückgehalten werden für ein Projekt "Schloßplatz-Tiefgarage"mit der Auflage, dass die Gemeinschaft Stadtbild Coburg e.V. in die Planung einbezogen werden sollte, um für eine stadtbildver-trägliche Gestaltung der Ein- und Ausfahrten zu sorgen. Da die Gemeinschaft schon im Jahr vorher zur Diskussion um die Tiefgarage in den Räumen der Sparkasse Coburg-Lichtenfels erklärt hatte, dass eine abgespeckte Variante der „Theatertiefgarage“ nach den Vorgaben des damaligen Verkehrsplaners Skoupil akzeptiert werden könnte, bestand auch insoweit Einigkeit zwischen den drei Herren Michael Stoschek, Peter Kammerscheid und Dr. Hans-Heinrich Eidt.
Auch in der Öffentlichkeit gab es dazu Zustimmung, denn das ISEK-Konzept hatte eine Tiefgarage unter dem Schloßplatz befürwortet, und es war bekannt, dass das Landestheater ca. 2019 grundlegend renoviert und daher für etwa zwei Spielzeiten still gelegt werden sollte. Dies war dann natürlich auch der geeignete Zeitpunkt für gleichzeitige Arbeiten an der „Theatertiefgarage“, die letztlich sicher unterirdisch mit dem Theaterfoyer verbunden werden sollte.
Im August/September 2012 begann nun der Vorstand und das beauftragte Auswahlgremium intensiv über die Einsatzmöglichkeiten der großzügigen Spende nachzudenken. Vor allem verkommene Gebäude in der Ketschenvorstadt, in der Webergasse und im Oberen Bürglaß wurden in die Überlegungen einbezogen. Gleichzeitig meldeten viele Bürger Förderwünsche an, wenn sie ihre Gebäude renovieren wollten.
1.2. Organisation
Das Auswahlgremium sollte wunschgemäß klein sein. Es bestand daher (bis Juli 2017) aus dem Dr. Eidt, dem 2. Vorsitzenden Architekt und Bausachverständigen Stephan Zapf und dem freien Architekten Karl Glodschei bei .gelegentlicher Unterstützung durch Herrn Michael Stoschek. Nadem Tod des geschätzten Stefan Zapf setzt sich das Auswahlteam zusammen aus dem 1. Vorsitzenden Dr. Eidt, dem 2. Vorsitzenden Ingenieur Sascha Knonsalla und dem 3. Vorsitzenden und Kassierer Helmut Raab. Seit dem 01.08.2021 besteht das Auswahlgremium aus dem 1. Vorsitzenden Matthäus König, Beisitzenden Dr. Eidt und Schatzmeister Helmut Raab.
Interessierende Objekte werden von Auswahlgremium ausgesucht, von Mitgliedern der Gemeinschaft angegeben oder von interessierten Eigentümern selbst, gelegentlich auch von der Unteren Denkmalsbehörde in Coburg vorgeschlagen. Der Ablauf ist nach den folgenden Grundsätzen bestimmt:
Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes für Gemeinschaft Stadtbild Coburg e.V. (Stand 01.08.2018).
I. fGrundsätze der Förderung
1. Der Verein gewährt Zuschüsse im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Bezuschusst werden Maßnahmen des Denkmalschutzes und der Denkmalspflege; insbesondere Kosten der Instandsetzung, Erhaltung und Sicherung von Baudenkmälern sowie Maßnahmen an Gebäuden innerhalb eines Ensembles, soweit die Maßnahmen zur Erhaltung des schützenswerten Erscheinungsbildes des Ensembles oder des Stadtbildes erforderlich sind.
2. Der Zuschuss soll gewährt werden, um einen Anreiz zur Sanierung von Gebäuden des Abs. 1 zu schaffen.
3. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Bedeutung und Wertigkeit des Baudenkmales und der Maßnahme im Sinne des Denkmalschutzes und der Stadtbildpflege, nach der Leistungsfähigkeit des Eigentümers, nach den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln und nach den voraussichtlich anfallenden Kosten der denkmalpflegerischen oder sonstigen Sanierungsmaßnahmen.
4. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung eines Zuschusses besteht nicht.
II. Verfahren
1. Der Antrag auf Bezuschussung der in I.1. genannten Objekte ist vor Beginn der Arbeiten oder Maßnahmen bei dem Verein und möglichst dem Auswahlteam einzureichen und wird dort bearbeitet.
2. Die voraussichtlich anfallenden Baukosten der denkmalpflegerischen oder sonstigen Sanierungsarbeiten sind mit Unterlagen, insbesondere durch Angebote von Fachfirmen, durch Kostenaufstellungen von Architekten, Kostenschätzungen, Fotos u.ä. nachzuweisen.
3. Zuschussempfänger sind in erster Linie die Eigentümer der Baudenkmäler.
4. Die Bedingungen und Auflagen des bauaufsichtlichen Genehmigungs- bzw. Erlaubnisbescheides müssen erfüllt werden. Bei Aufnahme in das Förderprogramm erhält der Antragsteller eine sog. „Verpflichtungserklärung“, in der die wesentlichen Forderungen des Vereins enthalten sind. Diese sind bei der Durchführung der Maßnahme einzuhalten; andernfalls entfällt die Zusage der Förderung bzw. kann nachträglich der bewilligte Betrag zurückgefordert werden.
5. Mit den Bauarbeiten darf nach Freigabe durch den Verein oder das Auswahlteam begonnen werden. Auf die anders lautenden Bedingungen der Unteren Denkmalsbehörde, des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege und des Bezirkstages von Oberfranken wird hingewiesen.
6. Die Arbeiten müssen unter der Aufsicht von Fachleuten, gegebenenfalls auch Fachleuten aus dem Verein erfolgen.
7. Nach Abschluss der Arbeiten sind dem Verein die entsprechenden Schlussrechnungen vorzulegen, die für die bezuschusste Maßnahme tatsächlich entstanden sind.
8. Sollte sich gegenüber den vorgelegten Kostenanschlägen eine wesentlich andere Bausumme ergeben, behält sich der Verein eine Anpassung (Erhöhung bzw. Kürzung) des zugesagten Zuschusses vor.
III. Zuschusshöhe, Zuschussgewährung und Entzug des Zuschusses
1. Für Maßnahmen entsprechend Ziff. I 1 dieser Richtlinie werden Zuschüsse in freier Bestimmung durch das Auswahlteam gewährt.
2. In besonderen Ausnahmefällen, z.B. bei Gebäuden mit überörtlicher Bedeu-tung oder Rettungsarbeiten zur Vermeidung drohender Zerstörung, können auch höhere Zuschüsse zur Verfügung gestellt werden, über die im jeweiligen Einzelfall auf Antrag vom Auswahlteam zu entscheiden ist. Dabei kann das Auswahlteam in begründeten Fällen das gefährdete Objekt zur Renovierung und anschließenden wirtschaftlich sinnvollen Verwertung auch kaufen.
3. Der Zuschuss kann auch nachträglich noch versagt und entzogen oder zurückgefordert werden, wenn der Zuschussempfänger diesen zu Unrecht, insbesondere durch unzutreffende Angaben erlangt oder die Auflagen aus der Verpflichtungserklärung nicht erfüllt hat.
Coburg, den 01.08.2018
Richtlinie für die Auswahl von Objekten für die Bezuschussung im Sanierungsprogramm
1) Vorschläge für die Auswahl
Jedermann, insbesondere Mitglieder der Gemeinschaft Stadtbild Coburg e.V. kann Objekte und Projekte vorschlagen, die in das Programm einbezogen werden sollen.
2). Auswahlteam und Entscheidung über die Bezuschussung
Ein Auswahlteam entscheidet ausschließlich und abschließend über die Bezuschussung der Objekte und Projekte. Diesem Team gehören an:
Matthäus König (1. Vorsitzender)
Dr. Hans-Heinrich Eidt (Beisitzender)
Helmut Raab (Schatzmeister)
Auf Wunsch kann auch der Sponsor, Herr Michael Stoschek an der Entscheidungsfindung teilnehmen.
Erforderliche Ortsbegehung werden vom Auswahlteam gemeinsam durchgeführt.
3) Durchführung der Maßnahme
Nach der Entscheidung über die Bezuschussung eines Objektes bearbeiten die Teammitglieder den Vorgang soweit im Einzelfall erforderlich bezüglich
• Kostenschätzung
• Abrechnungen
• Bauabnahmen
• Rechnungsprüfung usw.
4) Rechnungswesen, Rechnungsprüfung und Entlastung
Die Entscheidung des Auswahlteams über zugesagte Förderungsbeträge erfolgt schriftlich und ist von mindestens zwei Teammitgliedern zu unterzeichnen. Bei Auszahlungsreife nach Erfüllung der Förderungsauflagen zahlt der Kassierer des Vereins entsprechend dem schriftlichen Beschluss den Förderungsbetrag an den jeweiligen Bauherren aus.
Die Kontoführung wird jährlich durch die von der Mitgliederversammlung gewählten Rechnungsprüfer geprüft. Diese bestätigen in der Mitgliederversammlung lediglich die ordnungsgemäße Abwicklung der Kontoführung, ohne im Einzelnen die Höhe der ausgereichten Zuschüsse bekanntzugeben. Sie beantragen auch insoweit die Entlastung des Kassierers und der Mitglieder des Auswahlteams.
Coburg, den 01.08.2018