Wie auch bisher, sollen dem Förderprogramm keinen grundlegenden bzw. festen Vorgaben/Regelungen zugrunde liegen, welche uns die bisherige Flexibilität nehmen würden.
Dennoch legen wir das Hauptaugenmerk in unserem neuen Förderprogramm auf die Förderung von Fassadendetails.
insbesondere werden gefördert
- Baujahrsgemäße "Unterteilung" von Fenstern - Die Erhaltung von Bleiverglasungen - Die Aufarbeitung oder Nachgestaltung historischer Haustüren - Renovierung von Gesimsen und Stuckverzierungen - Aufarbeitung und Restauration von Sandsteinteilen - Besondere Bauteile an Dächern und Dachuntersichten
Förderverfahren
Bitte prüfen Sie vor einer Antragstellung, ob Ihr Sanierungsvorhaben die grundlegenden Voraussetzungen erfüllt und unter einen oder o. g. Punkte fällt. Trifft dies für Ihre Maßnahme zu, bitten wir online vor Beginn der Maßnahme einen Antrag auf Fördermittel zu stellen.
Benötigen Sie vorab eine Einschätzung durch das Stadtbild, ob Ihre Maßnahme die Voraussetzung für eine Förderung erfüllt, können Sie gerne Kontakt mit uns über unser Kontaktformular aufnehmen.
Bitte beschreiben Sie kurz Ihr Vorhaben und stellen uns Fotos für die Ersteinschätzung zur Verfügung. Ein Mitglied des Förderteams wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen besprechen.
Bitte beachten Sie ebenfalls die Richtlinie über die Vergabe von Fördermitteln durch die Gemeinschaft "Stadtbild Coburg" e. V.
Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung durch die Gemeinschaft "Stadtbild Coburg" e. V. besteht nicht.
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